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Merkblatt Antikoagulantien-Therapie

Sehr geehrte Patientin!  Sehr geehrter Patient!

Ihr Arzt hat Ihnen ein Medikament (Marcoumar oder Sintrom – beides sind Cumarin-Derivate/Vitamin K Antagonisten) verordnet, mit dem die Bildung von Blutgerinnseln (Thrombosen) weitgehend verhindert werden kann.

Die Behandlung kann mehrere Monate, aber auch Jahre notwendig sein. Die für Sie so wichtige Wirkung wird durch eine Verminderung der normalen Blutgerinnungsfähigkeit  ("künstlicher Bluter") erreicht.

Es ist daher wichtig, daß Sie bestimmte Vorsichtsmaßnahmen beachten:

1) Die Tabletten dürfen nur in der vom Arzt angegebenen Dosis eingenommen werden.Sollten Sie die Einnahme des Medikamentes einmal vergessen haben, lassen Sie diese "Gabe" aus und nehmen wie geplant (Zeitpunkt und Menge) das nächste Mal ein. Erhöhen oder verringern Sie nicht selbstständig die Dosierung.

2) Informieren Sie immer (neue) behandelnde Ärzte (und wichtig: Zahnärzte!) oder Sie betreuende Pflegepersonen von Ihrer Antikoagulantien-Therapie. Bei anderen Therapien, wie intramuskulären Injektionen (verboten!) muß die Antikoagulantien-Therapie geändert werden.
Bei kleineren Zahnbehandlungen wie unkomplizierten Zahnextraktionen soll nach den neuesten Empfehlungen die Antikoagulantientehrapie nicht abgesetzt werden, in jedem Fall ist aber mit dem Zahnarzt das geplante Vorgehen zu besprechen. In der Schwangerschaft und während der Stillperiode dürfen Cumarin - Derivate nicht eingenommen werden.

3) Die Wirkung dieser Medikamente läßt kleine, alltägliche Wunden länger als normal bluten. Fester Verband oder Tamponade helfen. Bei größeren Wunden, Blutungen aus Nase, Darm oder Blase und spontanem Auftreten von blauen Flecken (Hämatomen) wenden Sie sich sofort an den Arzt, der bei Ihnen die Dosierung festlegt oder suchen Sie möglichst schnell das nächste Krankenhaus auf. Im Notfall (heftige Blutung) kann die Antikoagulation durch Gabe von Plasma und Vitamin K aufgehoben werden.

4) Andere, zusätzliche Medikamente (auch ohne Rezeptpflicht) und Vitaminpräparate (Nahrungsergänzungsmittel) dürfen nur nach Rücksprache mit Ihrem Arzt eingenommen werden. Vermeiden Sie einseitige Ernährung und Diäten sowie fettreiche Speisen und Alkohol.

5) Der Beipackzettel enthält weitere wichtige Informationen, für Fragen steht Ihnen Ihr Arzt gerne zur Verfügung!

6) Unabhängig von der Anzahl durchgeführter Thrombotests (oder Quick-Werte) genügt pro Monat ein Labor-Zuweisungsschein (auf dem die Anzahl der gewünschten Untersuchungen vermerkt ist, z.B.: "3 x Thrombotest" ).